Abwasserbeseitigung
Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.
Abwasser ist
- Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
- Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
- das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.
Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.
Die Gemeinden sind grundsätzlich zuständig für die Abwasserbeseitigung. Personen, bei denen das Abwasser anfällt, sind verpflichtet, dieses den Gemeinden zu überlassen.
Ihre Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Herr Heitzmann | 07052/408-317 | heitzmann@bad-liebenzell.de |
Herr Kübler | 07052/408-300 | kuebler@bad-liebenzell.de |
Verfahrensablauf
Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
Kosten
Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.
Die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt der Grundstücksbesitzer. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.
Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu den Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwassersatzung nachlesen
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: