Ochsenareal Aufstellungsbeschluss
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Ochsenareal” im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 20.03.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan “Ochsenareal” im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Abgrenzungsplan vom 09.03.2018
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein die Überplanung des Ochsenareals und die städtebauliche Entwicklung späteres Bauvorhaben auf dem Gebiet geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dazu wird eine erneute Öffentliche Bekanntmachung erfolgen, diese Sie ebenfalls dem Stadtboten sowie der Homepage der Stadt Bad Liebenzell entnehmen können. In diesem Rahmen können Sie dann auch eine Stellungnahme abgeben.
Bad Liebenzell 21.03.2018
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: