Beinberg Nord Aufstellungsbeschluss

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) für Bad Liebenzell, OT Beinberg
Erneute Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 20.03.2018 in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung aus der letzten Beteiligung (vom 17.07. – 15.09.2017) der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und sonst. Trägern öffentlicher Belange, Beschlüsse zu Änderungen der Festlegungen für den Bereich des Bebauungsplans “Beinberg Ortsmitte Nord Erweiterung” gefasst.

Das Verfahren wird weiterhin im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB weitergeführt für das kein Umweltbericht zu erstellen ist. Umweltrelevante Belange, welche sich im Verfahren ergeben haben, wurden in der Sitzung vom 20.03.2018 in die Abwägung eingestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt unverändert. Die Abgrenzung ergibt sich aus beigefügtem Abgrenzungsplan/Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 20.03.2018 des Planungsbüros Gerhardt, Stadtplaner, Karlsruhe (siehe Textende). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 130/1, 114/8, 114/7 und Teilfläche von Flurstück 124.

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans, wird mit Begründung und Textteil öffentlich ausgelegt und die Behörden von der Änderung unterrichtet.

Ebenfalls werden vorhandene umweltbezogene Stellungnahmen und die Prüfung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Planbereich zur Einsicht ausgelegt.
Insbesondere liegen umweltbezogene Informationen im Textteil/Begründung, unter der “Zusammenfassenden Beurteilung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter” vor. Diese Schutzgüter sind:

Arten und Lebensgemeinschaften / Biotoptypen, Landschaftsbild / Erholung, Boden, Wasser, Klima und Luft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter

Gegenüber der 1. Offenlage haben folgende Änderungen ergeben:

  • Reduzierung der max. Gebäudehöhe/Firsthöhe von 10,0 m auf max. 8,5 m
  • Reduzierung der max. Dachneigung von 40 Grad auf max. 35 Grad
  • Verlängerung des eingetragenen Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht im Bereich von Flst. Nr. 114/8
  • Eintrag einer Planungsfestsetzung: Bereiche ohne Grundstückszufahrten bei Flst. Nr. 114/5 und 116

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

vom 09.04.2018 bis einschließlich 08.05.2018 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Mittwochnachmittags geschlossen. Termine nach Vereinbarung möglich unter Tel.: 07052 / 408 314 oder 07052 / 408 315.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und für jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Planungsunterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten Planung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2-4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die Unterlagen zur Änderung, nebst den genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter Stadtverwaltung zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell, 21.03.2018

Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Potenzialabschätzung Artenschutz

Bebauungsplan "Beinberg Nord" mit örtlichen Bauvorschriften

Bebauungsplan "Beinberg Nord" mit örtlichen Bauvorschriften (zeichnischerischer Teil)

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