Bebauungsplanverfahren „Zainen West 2 Änderung“, Stadtteil Maisenbach

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Zainen West 2. Änderung“ für den Stadtteil Maisenbach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 24. September 2019 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Zainen West 2. Änderung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt auf den Südlichen Teilbereich des Grundstücks Flst. Nr. 299 der Gemarkung Maisenbach.

Die genaue Abgrenzung ist in dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes vom 22.05.2019 ergänzt 02.09.2019 des Büro für Vermessung und Bauleitplanung, Michael Nothacker dargestellt

Die Änderung des Bebauungsplans „Zainen West 2. Änderung“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bauverwaltungsamt, Zimmer 314, 315 oder 318, Rathaus, Kurshausdamm 2 – 4, 75378 Bad Liebenzell während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Übliche Dienststunden sind von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314 oder der Durchwahl -315 und -318.

Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB

Unbeachtlich werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Liebenzell unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. Der vorige Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO

Gemäß § 4 Abs. 4 GemO gilt die Satzung – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund anderer auf der GemO beruhenden Vorschriften zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahres-frist beanstandet hat oder
  • die Verletzung gegenüber der Stadt Bad Liebenzell unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Eine Verletzung kann von jedermann auch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, wenn sie bereits innerhalb der Frist von einem Dritten schriftlich geltend gemacht wurde.

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bad Liebenzell 25.09.2019
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister

Downloads:

B-Plan Entwurf Zainen West 2

Satzung Zainen West –2. Änderung

Legende Zainen - West 2. Änderung

Textteil Zainen West 2. Änderung

Verfahrensvermerke Zainen 2. Änderung


Bebauungsplanverfahren „Zainen West 2 Änderung“, Stadtteil Maisenbach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 04.06.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Teil von Flst. Nr. 229 der Gemarkung Maisenbach

Maßgebend ist der Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom 22.05.2019, des Vermessungsbüros Nothacker.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist es die notwendigen Planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Bebauung im Planbereich zu schaffen. Außerdem soll durch die Bebauungsplanänderung gezielt eine Nachverdichtung des Innenbereichs zum Schutz von Natur und Landschaft erreicht werden was auch städtebaulich als sinnvoll erscheint. Ziel und Zweck ist durch die Nachverdichtung den Landschaftsverbrauch durch Neuausweisungen von Baugebieten einzuschränken. Die geplante Bebauungsplanänderung steht deshalb im öffentlichen Interesse.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderungsentwürfe (Planzeichnung, Textteil, örtliche Bauvorschriften und Begründung) gebilligt und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die betroffene Öffentlichkeit wird direkt am Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Bad Liebenzell 06.06.2019
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Zainen West 2 Änderung - Verfahrensvermerke

Zainen West 2. Änderung - Legende

Lageplan für den Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan

Zainen West 2. Ändeurng - Bebauungsplan VORENTWURF

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