B-Plan Im Gründle

Bebauungsplanverfahren „Im Gründle“, Stadtteil Möttlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderungsentwürfe (Planzeichnung, Textteil, örtliche Bauvorschriften und Begründung) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Flst. Nrn. 2055, 2055/1, 2055/2, 2055/3 der Gemarkung Möttlingen.

Maßgebend ist der Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom 09.09.2019, des Büro Schöffler, Stadtplaner Architekten.

Ziele und Zwecke der Planung

Ein wesentliches Planungsziel der Stadt Bad Liebenzell besteht in der Sicherung und Stärkung der örtlichen Wohnfunktion. Durch Neuordnung brachliegender landwirtschaftlicher Gebäude sollen zeitgemäße Wohngebäude geschaffen werden. Für die Flurstücke Nrn. 2055 und 255/1 liegt eine aktuelle Neubauplanung vor, die den Ersatz des bestehenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes durch zwei Mehrfamilienhäuser vorsieht. Durch die Bauleitplanung sollen auch für einen späteren Zeitpunkt vorsorglich Möglichkeiten geschaffen werden, die Angebotssituation für Wohnraum im Teilort zu verbessern.

Da für den Bereich keine Bebauungsplanung rechtskräftig ist, sind die Flächen bisher bau- und planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Sicherung der dargestellten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil mit Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Zudem werden die uns bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen, hier in Form einer „Potentialanalyse Artenschutz“ sowie das Schalltechnische Gutachten zur Einsicht bereitgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 14.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, -315 oder -318.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 25.09.2019

Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Schalltechnisches Gutachten - Im Gründle

Im Gründle zeichnerische Teil

Im Gründle Textteil

Übersichtsbegehung Artenschutz

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