Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Dorfgasse II, Monakam

Bebauungsplanverfahren „Unter der Dorfgasse II“, Stadtteil Monakam im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes
Unter der Dorfgasse II
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für den Stadtteil Monakam

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich Unter der Dorfgasse II einen Bebauungsplan, samt örtlichen Bauvorschriften, aufzustellen.

Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan des Ingenieurbüros Schädel vom 19.11.2019 i.d.F. vom 11.11.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt (siehe Textende).

Der Planbereich, Gemarkung Monakam, umfasst folgende Flurstücknummern: Teilfläche 46/14, 47 und 47/1.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung neuer Wohnbauflächen in Monakam geschaffen werden.
Im Gemeindegebiet von Bad Liebenzell kann, trotz der anlaufenden Erschließung des Baugebiets Unter der Dorfgasse I, die anhaltende Nachfrage an Bauplätze derzeit nur unzureichend befriedigt werden. Hinzu gestaltet sich die Entwicklung planmäßiger Baugebiete entsprechend des Flächennutzungsplanes, aufgrund komplizierter Eigentumsverhältnisse und stockender Grunderwerbsverhandlungen, als schwierig. Die Stadt kann daher aktuell nur in Gebieten mit Eigentum eine zügige Planung und Erschließung dringend benötigter Bauplätze sicherstellen. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine weitere Entwicklung auf den zugekauften Teilflächen am Standort Monakam/Unter der Dorfgasse erforderlich und geboten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB. Die planmäßige und erschließungstechnische Zusammenführung der zweckmäßig getrennten Planungsabschnitte erfolgt auch unter der Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung von Wohnbauflächen im Außenbereich. Zur Sicherung einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung des Bebauungsplans “Unter der Dorfgasse II” erforderlich.

Die noch unbebauten Grundstücke sind dem unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im betreffenden Bereich steht der Regionalplan einer Entwicklung der Fläche als Bauland nicht entgegen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich nicht als geplante Siedlungsfläche dargestellt. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet fest, der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst. Sonstige übergeordnete Planungen werden im Zuge des Verfahrens berücksichtigt, sind aber zum derzeitigen Stand nicht bekannt.

Ein entsprechendes Plankonzept wird dem Gemeinderat in einem nächsten Schritt zur Billigung vorgelegt werden. Für das Satzungsverfahren sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend anzuwenden.

Umweltprüfung

Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet wird im weiteren Verfahren auf die mögliche Betroffenheit von Umweltbelangen überprüft. Diese werden in die Abwägung eingestellt.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.
 
Bad Liebenzell, den 06.12.2019
gez. Dietmar Fischer
Bürgermeister


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Gebietsabgrenzung Unter der Dorfgasse II

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