Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Bühlweg, Möttlingen

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 10.12.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich Bühlweg einen Bebauungsplan, samt örtlicher Bauvorschriften, aufzustellen.

Für den Planbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan des Büro Schöffler vom 10.12.2019 i.d.F. vom 07.11.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt (siehe Textende).

Der Planbereich, Gemarkung Möttlingen, umfasst folgende Flurstücke: Teilflächen 1747, 1748, 1748/1, 1749, 1750, 1824/1, 1827, 1830, 1834 und 1835, sowie die Gesamtflurstücke 1824, 1825, 1826, 1827/1, 1827/2, 1828, 1829, 1829/1, 1829/2, 1831, 1831/1, 1832, 1832/1, 1832/2, 1833/3, 1834/1 und 1834/2.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Bad Liebenzell ist bestrebt, die innerörtliche Wohnfunktion der einzelnen Ortsteile zu sichern und zu stärken. Zudem besteht dringender Wohnraumbedarf im Ortsteil Möttlingen, den es zu befriedigen gilt. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Möttlingen das Baugebiet „Bühlweg/ Ligusterweg“ mit einer Fläche von ca. 2,1 ha erschlossen werden. Das Plangebiet ist derzeit im Südosten bereits überwiegend mit Einzelhäusern bebaut, welche durch den Bühlweg, den Ligusterweg sowie ein Teil der Barthstraße erschlossen und dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind. Auf dem restlichen Gelände sind Streuobstwiesen sowie Mähwiesen und Weideflächen zu finden, die sich planungsrechtlich gesehen, im Außenbereich befinden.

Der Bebauungsplan Bühlweg/Ligusterweg sichert damit einerseits die gemäß FNP 2020 vorgesehene Erschließung neuer und dringend benötigter Wohnbauflächen, als auch den bauleitplanerischen Bestand am Bühlweg/Ligusterweg. Zur Sicherung einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung dieses Bebauungsplans auch notwendig. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a i.V.m. 13b BauGB.

Ein entsprechendes Plankonzept wird dem Gemeinderat in einem nächsten Schritt zur Billigung vorgelegt werden. Für das Satzungsverfahren sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend anzuwenden.

Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet wird im weiteren Verfahren auf die mögliche Betroffenheit von Umweltbelangen überprüft. Diese werden in die Abwägung eingestellt.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.
 
Bad Liebenzell, den 12.12.2019
gez. Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Abgrenzungsplan Bühlweg

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/