Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Brunnenäcker, Möttlingen

1. Änderung des Bebauungsplanes
Brunnenäcker
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für den Stadtteil Monakam

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzungbeschlossen, den Bebauungsplan Brunnenäcker im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan des Stadt Bad Liebenzell vom 19.11.2019 i.d.F. vom 11.11.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt (siehe Textende).

Der Planbereich der Gemeinbedarfsflächen umfasst folgende Flurstücknummern: 35/1, 35/3, 35/4, 35/5, 35/6, 40, 52/4, Teilfläche 53/2 und Teilfläche 53/4.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist es, die notwendigen Planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen, einer Erweiterung des Kindergartens mit baulichen Anlagen und eine Erweiterung der Außenspielflächen, im Planbereich durch die Ausweisung zusätzlicher Gemeinbedarfsflächen sicherzustellen. Dies erfolgt in erster Linie vor dem Hintergrund einer künftigen Erschließung weiterer Wohnbaugebiete am Standort Möttlingen, der auch den Bedarf an Kindergartenplätzen verstärken wird. Mit der Bebauungsplanänderung kann in zentraler Ortslage gezielt eine Nachverdichtung des Innbereichs, zum Schutz von Natur und Landschaft erreicht werden, was auch städtebaulich als sinnvoll erscheint. Die geplante Bebauungsplanänderung steht gegenüber einer alternativen Neuausweisung von Gemeinbedarfsflächen im Außenbereich deshalb im öffentlichen Interesse. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gemischt genutzte Siedlungsfläche im Bestand dargestellt. Der geänderte Bebauungsplan weist für den unbeplanten Innenbereich eine Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche aus, der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst.

Ein Billigungsentwurf wird dem Gemeinderat in nächsten Schritt vorgelegt werden. Für das Satzungsverfahren sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend anzuwenden.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell, den 06.12.2019
gez. Dietmar Fischer
Bürgermeister


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Gebietsabgrenzung Brunnenäcker, 1. Änderung

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