Änderung des Flächennutzungsplans, Teilfortschreibung für Gewerbeflächen

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell / Unterreichenbach hat am 31.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für Bad Liebenzell / Unterreichenbach gemäß §2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern (Teilfortschreibung Gewerbe) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept „Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für Gewerbeflächen“ des Planungsbüro Gerhardt/Schöffler Stadtplaner, Karlsruhe vom Juli 2018 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung / Fortschreibung der Flächennutzungsplanung, dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets Egarten II in Unterhaugstett, welches direkt an das bestehende Gewerbegebiet angrenzen soll. Im Gegenzug soll die im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche in Maisenbach/Zainen entfallen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell

vom 08. Oktober 2018 bis einschließlich 05. November von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwochnachmittag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und für jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Planungsunterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten Planung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2-4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die Unterlagen zur Änderung, nebst den genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter Stadtverwaltung zur Einsicht bereit. Anbei der Link:

www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/aenderung-des-flaechennutzungsplans-teilfortschreibung-fuer-gewerbeflaechen.html

Bad Liebenzell, 24.09.2018
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Flächenrücknahme Gewerbefläche "Zaienwäldle"

Erweiterung Gewerbegebiet "Egarten" nach Osten

Änderung des Flächennutzungsplans zu Gewerbeflächen Bad Liebenzell

Planauszug für Ausgleichsfläche

Bedarfsanalyse Gewerbeflächen

Umweltbericht und vorbereitende Eingriffsregelung

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