SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadtkern III”
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell in seiner Sitzung am 04.06.2019 folgende Sanie-rungssatzung:§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch
städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich ver-bessert oder
umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 7,9 ha umfassende Gebiet wird
hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die
Bezeichnung “Stadtkern III”.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der
STEG, Stadtent-wicklung GmbH, mit Datum vom 06.05.2019 (Originalmaßstab M
1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und
Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abge-grenzten
Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung
sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten m Rathaus
von jedermann eingesehen werden. § 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vor-schriften (§§ 152 bis 156a BauGB) durchgeführt.§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechts-verbindlich.
Ausgefertigt:
Stadt Bad Liebenzell, den 05.06.2019
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Rechtliche Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine
Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten
Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich
gegenüber der Ge-meinde/Stadt geltend gemacht worden sind. Der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, ist
darzulegen.
Gemäß §4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gelten
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande
gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntma-chung als von Anfang an
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
- 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind,
- 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Es wird auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 – 156a BauGB) hinge-wiesen.
Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für
die Stadt) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben)
hingewiesen.
Für die Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet wird gemäß
§ 143 (2) BauGB der Sanierungsvermerk in das Grundbuch (Abt. II)
eingetragen. Hinweis zur Laufzeit
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat im Rahmen des Satzungsbeschlusses über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern III“ in der öffentlichen Sitzung am 04.06.2019 die Frist, in der die Sanierung „Stadtkern III“ in Bad Liebenzell durchgeführt werden soll, vorläufig bis zum 30.04.2027 festgelegt.Sonstige Hinweise
Übliche Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, vormittags von
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Mittwochnachmittags
geschlossen. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder
der Durchwahl -314 und -318.
Die Veröffentlichung samt zugehöriger Planunterlagen und Satzungstext
sind zudem auf der Homepage der Stadtverwaltung Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen zum Abruf verfügbar. Die vollständige Ausfertigung erfolgt aus technischen Gründen nur im Original.
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