SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadtkern III”

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell in seiner Sitzung am 04.06.2019 folgende Sanie-rungssatzung:§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich ver-bessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 7,9 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung “Stadtkern III”.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG, Stadtent-wicklung GmbH, mit Datum vom 06.05.2019 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abge-grenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten m Rathaus von jedermann eingesehen werden. § 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vor-schriften (§§ 152 bis 156a BauGB) durchgeführt.§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechts-verbindlich.

Ausgefertigt:
Stadt Bad Liebenzell, den 05.06.2019

Dietmar Fischer
Bürgermeister


Rechtliche Hinweise

Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge-meinde/Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, ist darzulegen.
Gemäß §4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind,
  2. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Es wird auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 – 156a BauGB) hinge-wiesen.
Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für die Stadt) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben) hingewiesen.
Für die Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet wird gemäß § 143 (2) BauGB der Sanierungsvermerk in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Hinweis zur Laufzeit

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat im Rahmen des Satzungsbeschlusses über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern III“ in der öffentlichen Sitzung am 04.06.2019 die Frist, in der die Sanierung „Stadtkern III“ in Bad Liebenzell durchgeführt werden soll, vorläufig bis zum 30.04.2027 festgelegt.Sonstige Hinweise

Übliche Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Mittwochnachmittags geschlossen. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder der Durchwahl -314 und -318.
Die Veröffentlichung samt zugehöriger Planunterlagen und Satzungstext sind zudem auf der Homepage der Stadtverwaltung Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen zum Abruf verfügbar. Die vollständige Ausfertigung erfolgt aus technischen Gründen nur im Original.

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Abgrenzung Pl Sanierung Stadtkern III 

Modernisierungsrichtlinien Stadtkern III

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