Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.
Die Stadt Bad Liebenzell hat im Jahr 2020 die freiwillige Aufstellung des Lärmaktionsplans OD Unterhaugstett beschlossen. Nach Erhebung der örtlichen Gegebenheiten und Ausarbeitung und Vorstellung der Voruntersuchung, hatte der Gemeinderat dem hieraus erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 13.07.2021 zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 02.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021.
Nachfolgend hat der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell am 25.01.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten sowie den Lärmaktionsplan für die OD Unterhaugstett beschlossen.
Hieraus ergeben sich folgende Maßnahmen:
• Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgenden Teilbereich der Ortsdurchfahrt Unterhaugstett:
➔ L 343 Stuttgarter Straße, zwischen den Einmündungen L 573 Neuhauser Straße bis zum westlichen Ortsein-/-ausgang (Maximalbereich),
• Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf entlang der L 343 Ortsdurchfahrt Unterhaugstett,
• Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (insbesondere auch entlang der L 573 Neuhauser Straße),
• Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr),
• Unterstützung der Eigentümer:innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern,
• Beachtung der Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 29.10.2018 für die kommunale Bauleitplanung.
Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Stadt zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter
https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/
einsehbar.
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde beim

Landratsamt in Calw.
gez. Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Vorlage Beschluß LAP Unterhaugstett _GR 25.01.2022
Anlage Vorlage_Stellungnahmen_LAP_Uh_
LAP_Text Unterhaugstett_gem GR Beschl 25.01.2022.
LAP_Pläne Unterhaugstett_ gem GR Beschl 25.01.2022

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