Erstes Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für den Stadtteil Monakam

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 19.03.2013 in öffentlicher Sitzung den Grundsatzentschluss für eine private Erschließung des Baugebietes „Unter der Dorfgasse“, Gemarkung Monakam gefasst. Nach der Übernahme des Grundstückes durch die Stadt im Jahr 2016, soll dieser Bereich nun als städtisches Baugebiet erschlossen werden. Den Aufstellungsbeschluss samt Billigung des Planentwurfs hat der Gemeinderat am 17. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung gefasst. Dieser wird hiermit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Abgrenzungsplan des Ingenieurbüros Schädel in der Fassung vom 05.07.2018.

Ziele und Zwecke der Planung

Im Bad Liebenzeller Ortsteil Monakam kann die Nachfrage nach Baugrundstücken derzeit durch Nachverdichtung im Innenbereich nicht befriedigt werden. Die meisten der wenigen vorhandenen Baulücken entziehen sich durch Privateigentum dem öffentlichen Zugriff. Ein wesentliches Planungsziel der Stadt Bad Liebenzell besteht aber in der Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion in den einzelnen Ortsteilen. Die Inanspruchnahme der Flächen im Außenbereich ist die derzeit einzige Handhabe der Stadt, die Wohnfunktion in Monakam entsprechend den städtischen Entwicklungszielen zu stärken.

Die Erfahrung mit anderen, in jüngerer Vergangenheit aufgestellten Bebauungsplänen in Bad Liebenzell hat gezeigt, dass die neu entstanden Bauplätze sehr schnell verkauft und bebaut werden. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird ein akuter Bedarf an Bauland gedeckt; für über die Hälfte der Fläche gibt es bereits eine konkrete Nachfrage durch Bauwillige aus dem Ort. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell die Aufstellung des Bebauungsplans „Unter der Dorfgasse“ beschlossen. Zur Sicherung einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Unter der Dorfgasse“ notwendig. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB.

Für das Satzungsverfahren sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend anzuwenden.

Umweltprüfung

Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die wesentlichen Gründe hierfür nach Prüfung sind, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB bestehen und Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, nicht geplant sind. Die Belange der Umwelt werden in die Abwägung eingestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Abgrenzungsplan, zeichnerischer Teil, Textteil mit Begründung, örtliche Bauvorschriften und Schnitte) werden öffentlich ausgelegt. Zudem werden die uns bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen, hier in Form einer „Potentialanalyse Artenschutz“ zur Einsicht bereitgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 06.08.2018 bis einschließlich 17.09.2018 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Mittwochnachmittags geschlossen. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder 07052 408-318.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird. Ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Der Beschlussfassung über die Werbeanlagensatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell, den 18.Juli 2018
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Antrag Grundbucheinsicht

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/