Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Ulmenweg“

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 30.01.2018 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell in öffentlicher Sitzung am 29.03.2022 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung Beschlossen.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Veränderungssperre kann beim Bauverwaltungsamt, Zimmer 314, 315 oder 318, Rathaus, Kurshausdamm 2 – 4, 75378 Bad Liebenzell während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Übliche Dienststunden sind von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314 oder der Durchwahl -315 und -318.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgenden Bereich bzw. Grundstücke

im Norden:      Grundstücksgrenze bei Flst. Nr. 620/4

im Osten:        Grundstücksgrenzen zum Bahndamm bei Flst. Nr. 620/6, 620/5, 620, 620/1, 620/2, 620/7, 620/3 und 620/4

im Süden:       Grundstücksgrenzen bei Flst. Nr. 620/6 zum Fahrbahnkörper Ulmenweg

im Westen:     Grundstücksgrenzen bei Flst. Nr. 620/6, 620/5, 620, 620/1, 620/2, 620/3, 620/4, 620/7

In das Verfahren sind folgende Flurstücke der Gemarkung Bad Liebenzell einbezogen: Flst. Nrn: 620/6, 620/5, 620, 620/1 620/2 620/3 620/4, 620/7. Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der beigefügte Abgrenzungsplan vom 30.01.2018 i.d.F. v. 18.01.2018 maßgebend.

Auf die Vorschriften des § 18 (2) S. 2 u. 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 (3) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bad Liebenzell, 27.04.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


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Veränderungssperre Ulmenweg
Abgrenzungsplan Baugebiet Ulmenweg

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