Aufstellungsbeschluss zur Festlegungssatzung „Monakamer Berg“, Liebenzell gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die vorgenannte Festlegungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB aufzustellen. Der Planentwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 gebilligt.

Gemäß § 34 Abs 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, sowie Satz 2 BauGB,   in Verbindung mit§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereiches öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 773 der Gemarkung Liebenzell.

Maßgebend ist der Plan- und Satzungsentwurf vom 15.11.2023 des Büro für Stadtentwicklung Planart4.

Zwecke der Planung

Das auf dem betroffenen Grundstück vorhandene, ca. 80 Jahre alte, Gebäude, ist mittlerweile so stark beschädigt, dass es komplett erneuert werden muss. Es soll in derselben Art und Größe wie das bestehende Gebäude ausgeführt werden. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Bebaubarkeit des Grundstückes zu schaffen, ist eine entsprechende Satzung aufzustellen.

Umweltprüfung

Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit, sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Satzungs- und Lageplanentwurf, sowie die Begründung werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten

Vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024, von Montag bis Freitag, vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408 318 oder -319 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen, sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2-4, im 2. Obergeschoss, in der Zimmern Nr. 318 und 319, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben.

Diese Veröffentlichung, sowie die genannten Unterlagen, stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell, unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell, 14.12.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Aufstellungsbeschluss zur Festlegungssatzung „Monakamer Berg“ Artenschutz
Aufstellungsbeschluss zur Festlegungssatzung „Monakamer Berg“ Begründung
Aufstellungsbeschluss zur Festlegungssatzung „Monakamer Berg“ Plan/Satzung

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