Billigung Planentwurf und Offenlage Ochsenareal

Bebauungsplanverfahren „Ochsenareal“ in Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

– Bekanntmachung Billigung des Planentwurfes und Offenlage

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 21.07.2020 in öffentlicher Sitzung, den Planentwurf Ochsenareal gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2  des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Entwürfe (Planzeichnung, Textteil mit örtliche Bauvorschriften und Begründung), sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme zu vorgenanntem Bebauungsplan, hier in Form eines Schall- und Artenschutzgutachtens, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen..

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Teilflächen-Flst. Nr. 47/2, 500, 505 und 550 sowie Flst. Nr. 40, 41, 49, 49/3 der Gemarkung Liebenzell.

Maßgebend ist der Entwurf des Zeichnerischen Teils  des Bebauungsplans „Ochsenareal“ i.d.F. vom 21.07.2020, des Stadtplanungsbüros Schöffler (siehe Anlage).

Ziele und Zwecke der Planung

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und als Grundlage für die Genehmigung einer konkreten Projektplanung eines Investors, beschloss der Gemeinderat im März 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ochsenareal im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Angebot aus barrierearmer Wohnnutzung, Pflegeheim inklusive Tagespflege und betreuten Wohneinrichtungen, geschaffen werden. Der vorliegende Bebauungsplan ist auf die Projektplanung, auch in Bezug auf die vorliegenden Gutachten zum Arten- und Immissionsschutz abgestimmt. Es handelt sich trotz des Projektbezuges um einen Angebotsbebauungsplan, der mit dem Gebietscharakter „Urbanes Gebiet“ auch weiteres Entwicklungspotenzial, durch die mögliche Ansiedlung bzw. Integration von sonstigen Gewerbebetrieben, wie bspw. einer Praxis für Physiotherapie, eines Kioskladens, Frisör o.ä. zulässt.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil mit Begründung) samt der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, hier in Form eines Schall- und Artenschutzgutachtens, werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 07.08.2020 bis einschließlich 14.09.2020 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Dienstag und Mittwochnachmittags geschlossen. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-318 oder -314, -315.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird. Ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 27.07.2020
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Artenschutzrechtliche Vorprüfung Ochsenareal

Schalltechnische Untersuchung Ochsenareal

Entwurf Zeichnerischer Teil Ochsenareal

Entwurf Textteil mit ö. Bauvorschriften und Begründung Ochsenareal

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