Bebauungsplanverfahren „Wasenäcker“ in Bad Liebenzell im Verfahren nach § 13b BauGB

Bekanntmachung Billigung des Planentwurfes und Offenlage

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 23.03.2021 in öffentlicher Sitzung, den Planentwurf „Wasenäcker“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstück Nr. 361, 632, 633, 638, 638/1, 639, 640, 2037, 2042, 2043, 2045, 2045/3, 2045/4, 2049, 2050 und 2163 vollständig sowie teilweise die Flurstücke Nr. 635, 636, 637, 641, 686, 689, 691/2, 2038, 2039, 2039/1, 2041, 2048 und 2053/4.

Maßgebend ist der Entwurf des zeichnerischen Teils  des Bebauungsplans „Wasenäcker“ v. 23.03.2021 i.d.F. v. 12.03.2021, des Stadtplanungsbüros Schöffler (siehe Anlage).

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Bad Liebenzell verzeichnete in den letzten Jahren aufgrund der Nähe zu den Oberzentren Stuttgart, Karlsruhe und Pforzheim einen stetigen Bevölkerungszuwachs und benötigt daher dringend Wohnraum. Die Nachfrage nach Wohnraum konnte bisher am Markt nicht gedeckt werden, daraus folgt ein Mangel an Wohnraum. Um dem entgegenzuwirken will die Stadt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Möttlingen eine derzeit teilweise bebaute Fläche als Bauland entwickeln.

Ziel ist die Schaffung eines Wohngebietes in attraktiver Stadtteillage. Angepasst an den örtlichen Bedarf sollen Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser sowie ein verdichteter Innenbereich mit Mehrfamilienhäusern entstehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wasenäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt das Ziel, die örtliche Wohnfunktion zu sichern und zu stärken, sowie eine rechtssichere und zukunftsfähige Entwicklung des Gebiets. Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt ist die Aufstellung eines Bebauungsplans unumgänglich, um Wohnraum am Ortsrand von Möttlingen zu schaffen.

Das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB kann bei Außenbereichsflächen angewendet werden, die die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründen und sich im Zusammenhang an bebaute Ortsteile anschließen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind im vorliegenden Fall gegeben.

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lie-benzell / Unterreichenbach ist der Geltungsbereich als Wohnbaufläche Planung dargestellt. Der Bebauungsplan mit seinem allgemeinen Wohngebiet wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 2  des Baugesetzbuches (BauGB) sind der nachfolgend benannte Bebauungsplanentwurf sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

  • BP Wasenäcker zeichnerischer  Teil v. 23.03.2021 i.d.F. v. 12.03.2021
  • BP Wasenäcker Textteil v. 23.03.2021 i.d.F. v. 12.03.2021
  • BP Wasenäcker städtebaulicher Entwurf v. 23.03.2021 i.d.F. v. 05.03.202
  • Übersichtsbegehung Artenschutz v. 23.03.2021 i.d.F. v. Nov. 2019
  • Bestandsplan Grünordnung v. 23.03.2021
  • Artenschutzrechtliche Maßnahmen v. 23.03.2021 i.d.F. v. Nov. 2019
  • Geruchsgutachten Wasenäcker v. 23.03.2021 i.d.F. v. 09.10.2020
  • Verkehrsuntersuchung Wasenäcker v. 23.03.2021 i.d.F. v. 26.06.2020
  • Immissionsprognose Wasenäcker v. 23.03.2021 i.d.F. v. 12.03.2021
  • Baugrundgutachten Teil A und B v. 23.03.2021 i.d.F. v. 01.02.2021

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 08.04.2021 bis einschließlich 08.05.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags  von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Dienstag- und Mittwochnachmittags bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben.

Diese Veröffentlichung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell 24.03.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Anlage 1 zeichn. Teil Wasenäcker

Anlage 2 Textteil Wasenäcker

Anlage 3 städt. Entwurf Wasenäcker

Anlage 4 Übersichtsbegehung Artenschutz Wasenäcker

Anlage 5 Bestandsplan Grünordnung Wasenäcker

Anlage 6 Artenschutzrechtliche Maßnahmen Wasenäcker

Anlage 7 Geruchsgutachten Wasenäcker

Anlage 8 Verkehrsuntersuchung Wasenäcker

Anlage 9 Immissionsprognose Wasenäcker

Anlage 10 Baugrundgutachten Wasenäcker

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