Bebauungsplanverfahren „Markgrafenbrücke, 1. Änderung“, Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern. Der Planentwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.07.2022 gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 555/5 und eine Teilfläche von 555/“ der Gemarkung Liebenzell.

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom 26.07.2022 des Stadtplaner Schöffler.

Zwecke der Planung

Am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Liebenzell befindet sich ein Netto-Lebensmitteldiscounter. Das Unternehmen beabsichtigt eine Erweiterung des Marktgebäudes inklusive einer Verkaufsflächenvergrößerung auf ca. 965 m² (Erweiterung um ca. 210 m²) (jeweils inkl. Backshop). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Markgrafenbrücke“, 1. Änderung mit örtlichen Bau-vorschriften verfolgt die Stadt das Ziel, das vorgesehene Bauvorhaben im Gebiet rechtssicher und zukunftsfähig zu entwickeln. Die Umsetzung einer solchen Planung ist jedoch auf der der-zeitigen Rechtsgrundlage nicht genehmigungsfähig, deshalb ist zur Umsetzung der entwickel-ten Planung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich

 Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung, Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, Auswirkungsanalyse) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 12.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell 27.07.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zum Bebauungsplan "Markgrafenbrücke, 1. Änderung"
Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Netto-Lebensmitteldiscounters zum Bebauungsplan "Markgrafenbrücke, 1. Änderung"
Bebauungsplan "Markgrafenbrücke, 1. Änderung"
Bebauungsplan "Markgrafenbrücke, 1. Änderung" Zeichnerischer Teil
Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan "Markgrafenbrücke, 1. Änderung"

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