Bebauungsplanverfahren „Maisenbach Nord, 3. Änderung“, Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 21.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern und hat den Planentwurf (Planzeichnung, Textteil, Begründung) gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 191 (Teilfläche, Zufahrtsweg), 191/4

und 191/5 der Gemarkung Maisenbach.

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom 22.07.2021 der GEOTEAM INGENIEURE.

Zwecke der Planung

Im rechtsgültigen Bebauungsplan (rw 28.Juli 1975) ist das Grundstück Flst. Nr. 191 an der Talstraße als sog.  „Anlage“  (Grünanlage) ausgewiesen und weist keine weitere bauliche Nutzung z.B. durch die Eintragung von Baufeldern aus. Die derzeitigen Verfügungsberechtigten möchten nun das Grundstück verwerten und einer Bebauung und Aufteilung zuführen. Dies ist nach dem derzeitigen planungsrechtlichen Status nicht möglich, weshalb über die Fa. Geoteam Ingenieure, Pforzheim ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes unter Vorlage eines Planes zur Deckblattänderung vorgelegt wurde.

Überall auch derzeit im ländlichen Raum sind die verfügbaren Bauplätze knapp, weshalb sich derzeit auch ein höherer Preis für Baugrundstücke erzielt wird, welche am Markt sind. In Maisenbach einschließlich Ortsteil Zainen sind zwar noch genügend Baulücken vorhanden, aber nicht zu erwerben, da diese von den Eigentümern gehalten werden. Eine Neuausweisung über den Flächennutzungsplan und neue Bebauungspläne kann derzeit fast nicht zum Erfolg führen, da für die Eigenentwicklung noch genügend Restgrundstücke, welche bebaubar wären zur Verfügung stehen.

Deshalb ist es wichtig, solche Flächen in eine bauliche Nutzung zu bringen und auch den Bebauungsplan hierfür zu ändern.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 08.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 22.09.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Satzung, Maisenbach Nord 3. Änderung
Bebauungsplan „Maisenbach Nord, 3. Änderung“
Potenzialabschätzung Artenschutz, Maisenbach Nord, 3. Änderung

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