Bebauungsplanverfahren „Hausäcker – 2. Änderung“ (Kindergarten Monakam), Stadtteil Monakam im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses und die erneute Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 18.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erneut zu ändern und hat den angepassten Planentwurf (Planzeichnung, Textteil, örtliche Bauvorschriften und Begründung) gebilligt.

Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse im 26.01.2021 und 02.03.2021 fand bereits vom 19.03.2021 bis 19.04.2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange in oben genanntem Bebauungsplan Änderungsverfahren statt. Aufgrund von Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie zum Nachweis von Stellplätzen die dem Kindergarten zugeordnet werden, wurde der Abgrenzungsbereich der Bebauungsplanänderung sowie der Gebietscharakter für diesen Teilbereich angepasst und Hinweise ergänzt. Dem entsprechend muss das Verfahren erneut durchgeführt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Flst. Nr. 345/8, 345/14, 345/25, 24 (teilweise) der Gemarkung Monakam

Maßgebend ist der Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom 07.05.2021, des Geo-Ingenieurbüros Thal (siehe Anlage).

Ziele und Zwecke der Planung

Aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung soll der im Ortsteil Monakam befindliche Kindergarten bedarfsgerecht umgebaut und erweitert werden. Die Entwicklung der letzten Baugebiete (Hähren IV, Hähren III Änderung) in den letzten Jahren sowie des neu abgeschlossenen Neubaugebietes „Im Bienengarten“ haben eine erhöhte Nachfrage an Kindergartengruppen. Der Umbau bzw. die Erweiterung soll auch die künftige Nachfrage decken.

Aktuell gibt es zwei Kindergartengruppen sowie eine Krippengruppe, durch die Erweiterung soll deshalb je eine weitere Kindergartengruppe sowie eine Krippengruppe entstehen. Der Schul-Kultur und Sozialausschuss sowie der Gemeinderat haben in ihren Sitzungen am 15.12.2020 beschlossen, den Kindergarten entsprechend umzubauen und zu erweitern. Dies bedingt die Anpassung und Änderung des Bebauungsplanes an die Projektplanung.

Die betroffenen Grundstücke Flst. Nrn. 345/8, 345/14, 345/25 und 24 (teilweise) der Gemarkung Monakam befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hausäcker“. Dieser weist für die Grundstücke unter anderem nur sehr kleine Baufelder, überbaubare Flächen, Geschossflächenzahl u.ä. aus, daher müssen für die baurechtliche Zulässigkeit sowie zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In diesem Rahmen werden auch die Baufelder für die bereits genehmigten Bauvorhaben berichtigt und für den Neubau entsprechend angepasst. Zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans für den im Abgrenzungsplan dargestellten Bereich, ist ein Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Die Voraussetzungen für ein Verfahren gem. § 13a BauGB liegen vor. Die geplante Bebauungsplanänderung steht darüber hinaus aus vorgenannten Gründen  im öffentlichen Interesse.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil mit Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 04.06.2021 bis einschließlich 04.07.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 21.05.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Legende Hausäcker 2.Änderung in Monakam

Textteil 2. Änderung Hausäcker Monakam

Verfahrensvermerke 2. Änderung Hausäcker Monakam

Bebauungsplan 2.Änderung Hausäcker Monakam

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