Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Egerten, 2. Änderung“, Unterhaugstett im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern und hat den Planentwurf (Planzeichnung, Textteil, Begründung) gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Flst. Nr. 737 der Gemarkung Unterhaugstett.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 10.02.2022 des Architekten Markus Beyer.

Zwecke der Planung

 

Der im Abgrenzungsbereich dargestellte Bereich Flst.Nr.737 der Gemarkung Unterhaugstett, liegt im Gewerbegebiet Egerten in Bad Liebenzell, Unterhaugstett. Es handelt sich dabei um den direkt an der Einfahrt zum Gewerbegebiet liegenden westlichen Bereich, gut sichtbar an der L 343. Durch die Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, dass an dieser geeigneten Stelle das bisherige im Bebauungsplan hinterlegte Verbot zur Errichtung von Tankstellenaufgehoben wird.

Die Änderung betrifft ausschließlich das Grundstück Flurstück Nr. 737 der Gemarkung Unterhaugstett. Die Änderung wird nur für diesen Teilbereich forciert, da aufgrund von Immissionen und Emissionen nur eine Errichtung im Bereich des GE1 (Bereich in dem keinerlei Wohnnutzungen zulässig sind) sinnvoll erscheint

Ziel ist es, die Möglichkeit zu Schaffen das Gewerbegebiet weiter zu attraktiveren und auch eine Grundversorgung für den lokalen Bedarf, auch in Bezug auf die im Verfahren befindliche Erweiterung des Gewerbegebietes sicherzustellen.

Aus den vorgenannten Gründen ist es erforderlich die Nutzungsfestlegung für den Änderungsbereich neu zu fassen und das Verbot aufzuheben.

Des Weiteren wurde zur Klarstellung beziehungsweise einheitlichen Betrachtung des Geltungsbereichs für das gesamte Grundstück die Art der baulichen Nutzung neu festgesetzt. Seither war ein kleiner Teilbereich des Grundstücks mit GE2 ausgewiesen. Dies wurde angepasst, somit wird der gesamte Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 737 der Gemarkung Unterhaugstett dem GE1 zugeordnet.

 

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 11.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 28.02.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Gewerbegebiet Egerten, 2. Änderung zeichnerischer Teil
Gewerbegebiet Egerten, 2. Änderung Textteil

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