Bebauungsplan „Talwiesen – 2. Änderung, 1. Ergänzung“

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 28.02.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund von § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan „Talwiesen– 2. Änderung, 1. Ergänzung“ aufzustellen und die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Behörden durchzuführen. Die Frühzeitige Beteiligung ist abgeschlossen der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2023 über die Stellungnahmen beraten und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren gebilligt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Talwiesen 2. Änderung, 1. Ergänzung“ erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Flurstücke 579/5 und eine Teilfläche von Flst. 579 der Gemarkung Liebenzell.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Stadtplanungsbüro Schöffler i.d.F. vom 16.05.2023.

Ziel und Zwecke der Planung

Im innerörtlichen Bereich von Bad Liebenzell besteht Expansionsdruck von alteingesessenen Gewerbebetrieben, wie der Firma Häberle, die dringend Lagerflächen benötigen. Im direkten Umfeld des Firmenstandortes ist das Angebot an freien Flächen begrenzt. Um den perspektivisch zunehmenden Leistungsumfang, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft zu gewährleisten, sind neue bzw. zusätzliche Betriebseinrichtungen erforderlich, die am jetzigen Standort nicht nachhaltig gesichert und betrieben werden können. Da die Sicherung und Stärkung der ansässigen Gewerbebetriebe ein wichtiges Planungsziel der Stadt Bad Liebenzell ist, soll eine Teilverlagerung der Firma Häberle aus der Kernstadt heraus ermöglicht werden. Damit die angestrebte Nutzung als gewerbliche Lagerflächen mit einem optimalen Betriebsablauf realisiert werden kann, ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die 2. Änderung; 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Talwiesen“ erforderlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanentwurf (zeichnerische Teil, Textteil, Begründung) sowie weitere Untersuchungen zum Artenschutz, Immissionsschutz und Deponie werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Bad Liebenzell 17.05.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Fauna Gutachten Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
FFH Vorprüfung Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Umweltbericht zeichnerischer Teil Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Stellungnahme Schall Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Schalltechnische Untersuchung Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Altablagerung Untersuchung Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
zeichnerischer Teil Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
schriftlicher Teil Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung
Umweltbericht Talwiesen 2. Änderung 1. Ergänzung

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