Berichtigung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Unter der Dorfgasse

Die Folgende veröffentlichte Bekanntmachung hat nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) folgende Inhalte:

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Baugebietes „Unter der Dorfgasse“, Gemarkung Monakam.

Der Geltungsbereich der Berichtigung ergibt sich aus dem nachfolgenden Planausschnitten (Quelle: Auszüge aus dem „Flächennutzungsplan 2020“ der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell-Unterreichenbach, Bearbeitet und berichtigt durch Till Brieger am 09.05.2019, Bauverwaltung und Stadtplanung).

Weicht ein Bebauungsplan bei der Aufstellung nach §13b BauGB von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) ab, kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Es handelt sich dabei um einen lediglich redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 02.05.2019 gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan „Unter der Dorfgasse“, Gemarkung Monakam, im beschleunigten Verfahren als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung am 10.05.2019 ist der Bebauungsplan am gleichen Tage in Kraft getreten.

Der geltende Flächennutzungsplan weist nur einen Teil (ca. 0,8 ha) des Bebauungsplans als potenzielle Siedlungsfläche aus (siehe bisherige Darstellung). Durch die Berichtigung, auf Grundlage der Bebauungsplanaufstellung, vergrößert sich die Siedlungsfläche, westlich in Richtung der Monbachstraße (zuvor Mischfläche) und östlich in Richtung Friedenstraße (zuvor landwirtschaftliche Fläche), auf eine Gesamtgröße von ca. 1,3 ha. Die Ausweisung einer zentralen Grünfläche erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer. Die Ausweisung einer Ver- und Entsorgungsfläche dient der geplanten Entwässerung von Oberflächenwasser des Baugebietes, als auch der örtlichen Entwässerung von Außengebietswasser aus dem Ortskern. Parallel wird aufgrund der örtlichen Nähe die Anpassung des Gebietscharakters aus dem angrenzenden Bebauungsplan „Am Frauenwald“ in Richtung „Weilerstraße“, von Mischfläche nach Wohnfläche, vorgenommen. Die vorgenannten Änderungen sind in der neuen Darstellung nachvollziehbar.

Die Bekanntmachung ist zudem Online unter folgendem Link auf der Homepage der Stadtverwaltung Bad Liebenzell abrufbar: http://www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes überein. Die Grenzen des Anpassungsgebotes bei der Übersetzung des Bebauungsplanes in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind eingehalten.

Stadt Bad Liebenzell, den 13.05.2019

gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


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FNP_U.d.D._Planausschnitt_FNP-Berichtigung_i.d.F._vom_09.05.20199

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