Aufstellung des Flächennutzungsplans – Teilfortschreibung Gewerbe

– Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und Einleitung des Beteiligungsverfarhens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

– Hinweis auf ergänzende Unterlagen

Mit Beschluss vom 31.07.2018 hat der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell – Unterreichenbach (GABLUR) die Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 – Teilfortschreibung Gewerbe (inkl. Umweltbericht) beschlossen und die Verwaltung beauftragt auf Ebene des Regionalplanes einen Antrag auf Zielabweichung für einen ersten Bauabschnitt (circa 4,9 ha) beim Regionalverband Nordschwarzwald und der höheren Raumordnungsbehörde zu stellen.

Die Beschlüsse zur Änderung und Billigung einer Entwurfsfassung, sowie die Aufforderung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurden gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Stadtboten von Bad Liebenzell am 28.09.2018 und in Unterreichenbach am 27.09.2018 bekannt gemacht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 08.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018. Die Träger öffentlicher Belange wurden am  28.10.2018 benachrichtigt.

Mit Schreiben vom 21.12.2018 erteilte die höhere Raumordnungsbehörde die Genehmigung über das Zielabweichungsverfahren für den ersten Bauabschnitt.

Die Eingaben aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange wurden in der Sitzung des GABLUR am 09.03.2021 behandelt. Die Anregegungen und Stellungnahmen aus den Eingaben der Bevölkerung und von den Trägern öffentlicher Belange wurden im aktualisierten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans – Teilfortschreibung Gewerbe berücksichtigt. Mit Beschluss vom 09.03.2021 hat der GABLUR die Abwägungsvorschläge und die entsprechend aktualisierten Unterlagen (FNP-Änderung inklusive den Anlagen zur Vorprüfung  nach UVPG, Umweltbericht, Waldumwandlungserklärung, Alt- und Totholzkonzept) gebilligt und die Verwaltung zur Durchführung der erneuten Beteiligung, nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Öffentlichkeit und die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, beauftragt.

Zur Vervollständigung des Bekanntmachungstextes über den Billigungsbeschluss und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Stadtboten vom 19.03.2021), wird nachfolgend unter „Öffentlichkeitsbeteiligung“ auf die zusätzlich zur Offenlage vorgehsehenen Unterlagen, Ziffer 3 e – g hingewiesen, die unverändert bereits Bestandteile der frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018, waren.

Geltungsbereich der Änderung

Maßgebend sind die Geltungsbereiche aus dem Entwurf der FNP-Änderung vom 25.02.2021 i.d.F. v. Februar 2021, des Büro Schöffler.Stadtplaner.Architekten aus Karslruhe (siehe Anlagen 1 – 3).

Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung / Fortschreibung der Flächennutzungsplanung, dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets Egarten II in Unterhaugstett, welches direkt an das bestehende Gewerbegebiet angrenzen soll. Im Gegenzug soll die im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche in Maisenbach/Zainen entfallen. Aufgrund des dringenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen in der Stadt Bad Liebenzell soll das bestehende Gewerbegebiet ‘Egarten’ im Stadtteil Unterhaugstett nach Osten erweitert werden.

Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell – Unterreichenbach erforderlich, wobei sich die Änderung nur auf Bereiche in Bad Liebenzell beschränkt. Parallel zur FNP-Änderung wird die Stadt Bad Liebenzell den Bebauungsplan für die Gewerbegebietserweiterung ‘Egarten II / Teilfläche 1’ aufstellen.

Das bestehende Gewerbegebiet ‘Egarten’ stellt sich als gut geeigneter Gewerbestandort dar und ist daher weitgehend aufgefüllt bzw. mit Erweiterungsoptionen dort ansässiger Betriebe belegt. Es besteht weiterhin eine Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken, die die Stadt durch die Erweiterung des etablierten Gewerbestandortes ‘Egarten’ nach Osten decken möchte. Vorgesehen ist eine Flächenerweiterung von insgesamt ca. 8,7 ha, die jedoch in zwei Bauabschnitten bzw. Teilflächen (TF 1 ca. 4,9 ha / TF 2 ca. 3,8 ha) erfolgen soll. Aufgrund raumordnerischer Zielvorgaben beschränkt sich der nun vorliegende Änderungsbereich für die Gewerbeflächenerweiterung Egarten II auf die Teilfläche 1 der vorgesehenen Erweiterung, Teilfläche 2 ist lediglich als Hinweis dargestellt.

Gleichzeitig sieht die Stadt Bad Liebenzell die Möglichkeit, die im gültigen Flächennutzungsplan mit ca. 3,0 ha enthaltene Gewerbefläche ‘Zainenwäldle’ im Stadtteil Maisenbach – Zainen zurückzunehmen, da sich dieser Standort aus verschiedenen Gründen als ungeeignet erwiesen hat.

Die bestehende Deponiefläche ist nahezu aufgefüllt, so dass die Gemeinde Bad Liebenzell am 04.09.2020 einen Antrag auf Erweiterung der Erddeponie im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Landrastamt Calw eingereicht hat. Die Gemeinde Bad Liebenzell rechnet nach Vorabstimmungen mit dem LRA Calw mit einer Genehmigung bis Anfang / Mitte März 2021. Die in der vorliegenden FNP-Änderung aufgenommene Änderungsfläche zur Erweiterung der Deponie kann daher als nachrichtliche Übernahme gewertet werden.

Grundlage der Änderung ist die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 in der Fassung vom 15.12.2005. Mit der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 wurde auch der Landschaftsplan fortgeschrieben.

Die Änderungsbereiche werden als Deckblätter zum rechtswirksamen FNP 2020 dargestellt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung               

Nachfolgende Unterlagen werden werden öffentlich ausgelegt:

  1. Abwägungstabelle v. 25.02.2021 i.d.F. v. 08.02.2021
  2. FNP-Änderung v. 25.05.2021 i.d.F. v. Feb. 2021
  3. Anlagen zur Änderung:
    1. Vorprüfung nach UVPG v. 25.02.2021
    2. Umweltbericht v. 25.02.2021
    3. Waldumwandlungserklärung v. 25.02.2021
    4. Alt- und Totholzkonzept v. 25.02.2021 i.d.F. v. Feb. 2021
    5. Gewerbebedarfsanalyse i.d.F. v. Mai 2017
    6. Tierökologisches Gutachten i.d.F. v. Februar 2017
    7. Baumerfassung i.d.F. v. Februar 2018

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 08.04.2021 bis einschließlich 08.05.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach Ostern auch wieder montags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Mittwochnachmittags bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben.

Diese Veröffentlichung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell 24.03.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


– Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und Einleitung des Beteiligungsverfarhens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss vom 31.07.2018 hat der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell – Unterreichenbach (GABLUR) die Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 – Teilfortschreibung Gewerbe (inkl. Umweltbericht) beschlossen und die Verwaltung beauftragt auf Ebene des Regionalplanes einen Antrag auf Zielabweichung für einen ersten Bauabschnitt (circa 4,9 ha) beim Regionalverband Nordschwarzwald und der höheren Raumordnungsbehörde zu stellen.

Die Beschlüsse zur Änderung und Billigung einer Entwurfsfassung, sowie die Aufforderung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurden gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Stadtboten von Bad Liebenzell am 28.09.2018 und in Unterreichenbach am 27.09.2018 bekannt gemacht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 08.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018. Die Träger öffentlicher Belange wurden am  28.10.2018 benachrichtigt.

Mit Schreiben vom 21.12.2018 erteilte die höhere Raumordnungsbehörde die Genehmigung über das Zielabweichungsverfahren für den ersten Bauabschnitt.

Die Eingaben aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange wurden in der Sitzung des GABLUR am 09.03.2021 behandelt. Die Anregegungen und Stellungnahmen aus den Eingaben der Bevölkerung und von den Trägern öffentlicher Belange wurden im aktualisierten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans – Teilfortschreibung Gewerbe berücksichtigt. Mit Beschluss vom 09.03.2021 hat der GABLUR die Abwägungsvorschläge und die entsprechend aktualisierten Unterlagen (FNP-Änderung inklusive den Anlagen zur Vorprüfung  nach UVPG, Umweltbericht, Waldumwandlungserklärung, Alt- und Totholzkonzept) gebilligt und die Verwaltung zur Durchführung der erneuten Beteiligung, nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Öffentlichkeit und die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, beauftragt.

Geltungsbereich der Änderung

Maßgebend sind die Geltungsbereiche aus dem Entwurf der FNP-Änderung vom 25.02.2021 i.d.F. v. Februar 2021, des Büro Schöffler.Stadtplaner.Architekten aus Karslruhe (siehe Anlagen 1 – 3).

Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung / Fortschreibung der Flächennutzungsplanung, dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets Egarten II in Unterhaugstett, welches direkt an das bestehende Gewerbegebiet angrenzen soll. Im Gegenzug soll die im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche in Maisenbach/Zainen entfallen. Aufgrund des dringenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen in der Stadt Bad Liebenzell soll das bestehende Gewerbegebiet ‘Egarten’ im Stadtteil Unterhaugstett nach Osten erweitert werden.

Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell – Unterreichenbach erforderlich, wobei sich die Änderung nur auf Bereiche in Bad Liebenzell beschränkt. Parallel zur FNP-Änderung wird die Stadt Bad Liebenzell den Bebauungsplan für die Gewerbegebietserweiterung ‘Egarten II / Teilfläche 1’ aufstellen.

Das bestehende Gewerbegebiet ‘Egarten’ stellt sich als gut geeigneter Gewerbestandort dar und ist daher weitgehend aufgefüllt bzw. mit Erweiterungsoptionen dort ansässiger Betriebe belegt. Es besteht weiterhin eine Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken, die die Stadt durch die Erweiterung des etablierten Gewerbestandortes ‘Egarten’ nach Osten decken möchte. Vorgesehen ist eine Flächenerweiterung von insgesamt ca. 8,7 ha, die jedoch in zwei Bauabschnitten bzw. Teilflächen (TF 1 ca. 4,9 ha / TF 2 ca. 3,8 ha) erfolgen soll. Aufgrund raumordnerischer Zielvorgaben beschränkt sich der nun vorliegende Änderungsbereich für die Gewerbeflächenerweiterung Egarten II auf die Teilfläche 1 der vorgesehenen Erweiterung, Teilfläche 2 ist lediglich als Hinweis dargestellt.

Gleichzeitig sieht die Stadt Bad Liebenzell die Möglichkeit, die im gültigen Flächennutzungsplan mit ca. 3,0 ha enthaltene Gewerbefläche ‘Zainenwäldle’ im Stadtteil Maisenbach – Zainen zurückzunehmen, da sich dieser Standort aus verschiedenen Gründen als ungeeignet erwiesen hat.

Die bestehende Deponiefläche ist nahezu aufgefüllt, so dass die Gemeinde Bad Liebenzell am 04.09.2020 einen Antrag auf Erweiterung der Erddeponie im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Landrastamt Calw eingereicht hat. Die Gemeinde Bad Liebenzell rechnet nach Vorabstimmungen mit dem LRA Calw mit einer Genehmigung bis Anfang / Mitte März 2021. Die in der vorliegenden FNP-Änderung aufgenommene Änderungsfläche zur Erweiterung der Deponie kann daher als nachrichtliche Übernahme gewertet werden.

Grundlage der Änderung ist die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 in der Fassung vom 15.12.2005. Mit der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 wurde auch der Landschaftsplan fortgeschrieben.

Die Änderungsbereiche werden als Deckblätter zum rechtswirksamen FNP 2020 dargestellt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung               

Nachfolgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  1. Abwägungstabelle v. 25.02.2021 i.d.F. v. 08.02.2021
  2. FNP-Änderung v. 25.05.2021 i.d.F. v. Feb. 2021
  3. Anlagen zur Änderung:
    1. Vorprüfung nach UVPG v. 25.02.2021
    2. Umweltbericht v. 25.02.2021
    3. Waldumwandlungserklärung v. 25.02.2021
    4. Alt- und Totholzkonzept v. 25.02.2021 i.d.F. v. Feb. 2021

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 26.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach Ostern auch wieder montags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Mittwochnachmittags bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 12.03.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Abwägungstabelle

FNP-Änderung

Vorprüfung nach UVPG

Umweltbericht

Waldumwandlungserklärung

Alt- und Totholzkonzept

Gewerbeflächenbedarfsnachweis FNP Gewerbe

Tierökologisches Gutachten FNP Gewerbe

Baumerfassung FNP Gewerbe

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/