Aufheben des Ortsbauplan Bad Liebenzell in einem Teilbereich der Hindenburgstraße

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund von § 2 (1) BauGB i.V. mit § 1(8) BauGB den Ortsbauplan Bad Liebenzell in einem Teilbereich der Hindenburgstraße aufzuheben sowie den gebilligten Entwurf der Aufhebungssatzung nach § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich der Aufhebung

Der Baulinienplan „Bad Liebenzell im Bereich der Hindenburgstraße“ wird aufgehoben. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Flurstücke 489, 490/1, 490/2, 490, 498/3, 499/7, 499/1, 499/8, 499/2, 500/1, 500, 491/1, 491, 487, 488/3 der Gemarkung Liebenzell. Die aufzuhebende Baulinie ist im Lageplan vom 12.07.2022 des Stadtbaumt Bad Liebenzell dargestellt.

Ziel und Zwecke der Planung

Der Ortsbau -bzw. Baulinienplan für Bad Liebenzell weist im Bereich der Hindenburgstraße eine heute noch rechtsgültige Baulinie aus dem Jahr 1913 / 1935 aus. Diese diente ursprünglich zur Sicherung und Freihaltung einer Trasse für eine Erschließungsstraße zwischen Hindenburg und Pforzheimer Straße abzweigend von der Hindenburgstraße über die Flurstücke 499/1, 499/8 und 498/3.

Diese ist aus heutiger Sicht durch den Vollzug von Bebauungen und Überplanungen angrenzender Bereiche nicht mehr notwendig. Für den in Richtung Pforzheimer Straße liegenden hinteren Bereich der vermutlich über diese gepl. Straße erschlossen werden sollte, wurde im Jahr 1978 ein Bebauungsplan (Rappenäcker) aufgestellt. Dieser sah die Erschließung anderweitig vor und wurde dem entsprechend ausgeführt. Eine weitere Anbindung des Rappenäcker an die Hindenburgstraße ist aus heutiger Sicht nicht notwendig und sinnvoll. Für den dort schon überplanten Bereich (Rappenäcker) sind die Baulinien schon aufgehoben worden.

Dem entsprechend soll die Baulinie zwischen den rechtskräftigen Bebauungsplänen „Rappenäcker“ und „Ochsenareal“ gänzlich aufgehoben werden, da diese ihre eigentliche Funktion nicht mehr erfüllen. Durch Aufhebung der bestehenden Baulinien wird das Hindernis für eine Bebauungsmöglichkeit auf Flst. Nr. 499/8 beseitigt.

Die Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der aufzuhebenden Baulinie liegen zukünftig im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich daher künftig rein nach § 34 BauGB.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Lageplan, Satzungsentwurf und Begründung zur Aufhebung werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Es wird gem. § 3(1) Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen da sich nur unwesentliche Auswirkungen für das Plangebiet daraus ergeben.

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 12.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Bad Liebenzell 27.07.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Satzung über die Aufhebung des Baulinienplans „Bad Liebenzell, im Bereich der Hindenburgstraße“ in Liebenzell
Zeichnerischer Teil über die Aufhebung des Baulinienplans „Bad Liebenzell, im Bereich der Hindenburgstraße“ in Liebenzell

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