Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 08. März 2026 statt. Gewählt werden kann von 08:00 Uhr -18:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Wahlbezirken oder durch Beantragung von Briefwahl. In Bad Liebenzell wird es 7 Urnenwahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke geben.
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 (02.02.2026)
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Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (09.02.2026)
Wahlergebnis
Hinweise zur Landtagswahl am 08. März 2026
Zur Stimmabgabe am Sonntag, 08. März 2026, weisen wir alle Wahlberechtigten auf Folgendes hin:
• Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
• Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.
Das Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat.
• Bitte bringen Sie zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
• Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Ein Muster des Stimmzettels ist in jedem Wahllokal zur Ansicht ausgehängt. Die rechte obere Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten und dient als Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen.
• Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält, den Willen des Wählers/der Wählerin nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder den Namen des Wählers/der Wählerin enthält.
• Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet werden.
• Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
– durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises
oder
– durch Briefwahl teilnehmen.
Wahlberechtigte mit Wahlschein aus Bad Liebenzell mit allen Stadtteilen können entsprechend im Wahlkreis 280 Calw wählen.
• Der/die Wahlberechtigte kann die Stimme nur persönlich abgeben. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Stimmabgabe eines anderen erlangt hat.
• Für Fragen zur Wahl können Sie das Wahlamt der Stadtverwaltung unter den Telefonnummern 07052 408-110, 07052 408-211, 07052 408-207 oder 07052 408-318 erreichen. Wir sind am Freitag, 06.03.2026, bis 15:00 Uhr, am Samstag, 07.03.2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr unter oben genannten Telefonnummern zu erreichen.
Am Wahlsonntag, 08.03.2026, erreichen Sie uns von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter Telefonnummer 07052 408-207.
Wahlbezirke/Wahllokale
Wahlbezirk 001-01: 001-01 Bad Liebenzell Kernstadt
Wahlraum: Bürgerzentrum, Parksaal
Wahlbezirk 002-01: 002-01 Beinberg
Wahlraum: Dorfzentrum Beinberg, Waldhufensaal
Wahlbezirk 003-01: 003-01 Maisenbach-Zainen
Wahlraum: Dorfzentrum Maisenbach-Zainen, Bürgersaal
Wahlbezirk 004-01: 004-01 Möttlingen
Wahlraum: Turn- und Festhalle, Möttlingen
Wahlbezirk 005-01: 005-01 Monakam
Wahlraum: Dorfzentrum, Monakam
Wahlbezirk 006-01: 006-01 Unterhaugstett
Wahlraum: Mehrzweckhalle, Unterhaugstett
Wahlbezirk 007-01: 007-01 Unterlengenhardt
Wahlraum: Lichthof der Burghalde, Unterlengenhardt
Wahlschein / Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Bad Liebenzeller Wählerverzeichnis eingetragen sind, jedoch keine Möglichkeit haben, am Wahltag in ihrem Wahllokal zu wählen, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Dies ist möglich, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung (Zustellung erfolgt bis spätestens Mitte Februar) erhalten haben. Der Wahlschein kann nach aktuellen Kenntnisstand ebenfalls frühestens Mitte Februar ausgestellt werden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage https://stadt.bad-liebenzell.de/an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08235008 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@bad-liebenzell.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Tel.: 070524080 E-Mail: info@bad-liebenzell.de.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen (freiwillige, nichtamtliche Veröffentlichungshinweise)
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht ,dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der LpB zur Verfügung: https://www.youtube.com/@lpbbw/videos
Alle Videos zum kostenlosen Download unter:
Alle Filme sind unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 erschienen. Sie dürfen also überall kostenlos ausgestrahlt werden – nicht nur an Schulen, sondern beispielsweise auch an kommunalen Infotafeln, im Kino oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke und eine Bearbeitung der Erklärfilme sind nicht erlaubt. Mit dem Herunterladen der Videos werden diese Bedingungen akzeptiert.
Zu den einzelnen Videos:
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820
LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
Ihre Ansprechpartner
| Telefon | ||
| Frau Massier | 07052/408-207 | massier@bad-liebenzell.de |
| Frau Reichardt | 07052/408-211 | reichardt@bad-liebenzell.de |
| Herr Pojtinger | 07052/408-110 | pojtinger@bad-liebenzell.de |
| Frau Zimmermann | 07052/408-318 | zimmermann@bad-liebenzell.de |
| Service-Center | 07052/408-0 | info@bad-liebenzell.de |
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

