Bundestagswahl 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Gewählt werden kann von 08:00 Uhr -18:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Wahlbezirken oder durch Beantragung von Briefwahl. In Bad Liebenzell wird es 7 Urnenwahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke geben.
Öffentliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (13.12.2024)
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (13.01.2025)
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Wahlbekanntmachung Bundestagswahl am 23.02.2025 (27.01.2025)
Wahlergebnis
Hinweise zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Zur Stimmabgabe am Sonntag, 23. Februar 2025, weisen wir alle Wahlberechtigten auf Folgendes hin:
• Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
• Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.
Das Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat.
• Bitte bringen Sie zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
• Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Ein Muster des Stimmzettels ist in jedem Wahllokal zur Ansicht ausgehängt. Die rechte obere Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten und dient als Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen.
• Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
• Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält, den Willen des Wählers/der Wählerin nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder den Namen des Wählers/der Wählerin enthält.
• Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet werden.
• Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
– durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises
oder
– durch Briefwahl teilnehmen.
Wahlberechtigte mit Wahlschein aus Bad Liebenzell mit allen Stadtteilen können entsprechend im Wahlkreis 280 Calw wählen.
• Der/die Wahlberechtigte kann die Stimme nur persönlich abgeben. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Stimmabgabe eines anderen erlangt hat.
• Für Fragen zur Wahl können Sie das Wahlamt der Stadtverwaltung unter den Telefonnummern 07052 408-110, 07052 408-211 oder 07052 408-318 erreichen. Wir sind am Freitag, 21.02.2025, bis 15:00 Uhr, am Samstag, 22.02.2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr unter oben genannten Telefonnummern zu erreichen.
Am Wahlsonntag, 23.02.2022, erreichen Sie uns von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter Telefonnummer 07052 408-207.
Wahlbezirke/Wahllokale
Wahlbezirk 001-01: 001-01 Bad Liebenzell Kernstadt
Wahlraum: Bürgerzentrum, Parksaal
Wahlbezirk 002-01: 002-01 Beinberg
Wahlraum: Dorfzentrum Beinberg, Waldhufensaal
Wahlbezirk 003-01: 003-01 Maisenbach-Zainen
Wahlraum: Dorfzentrum Maisenbach-Zainen, Bürgersaal
Wahlbezirk 004-01: 004-01 Möttlingen
Wahlraum: Turn- und Festhalle, Möttlingen
Wahlbezirk 005-01: 005-01 Monakam
Wahlraum: Dorfzentrum, Monakam
Wahlbezirk 006-01: 006-01 Unterhaugstett
Wahlraum: Mehrzweckhalle, Unterhaugstett
Wahlbezirk 007-01: 007-01 Unterlengenhardt
Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Unterlengenhardt
Wahlschein / Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Bad Liebenzeller Wählerverzeichnis eingetragen sind, jedoch keine Möglichkeit haben, am Wahltag in ihrem Wahllokal zu wählen, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Dies ist möglich, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung (Zustellung erfolgt bis spätestens Ende Januar) erhalten haben. Der Wahlschein kann nach aktuellen Kenntnisstand frühestens Anfang Februar ausgestellt werden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an [info@bad-liebenzell.de] einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter, Tel.: 07052 4080
Repräsentative Wahlstatistik
Von der Bundeswahlleiterin, im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern, wurden Stichprobenwahlbezirke bestimmt, bei der Bundestagswahl 2025 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen. Hiervon ist auch der Wahlbezirk 004 Möttlingen betroffen. Informationen können dem Flyer entnommen werden.
Faltblatt Durchführung der repräsentativen WahlstatistikSchablonen für sehbehinderte und blinde Menschen (freiwillige, nichtamtliche Veröffentlichungshinweise)
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht ,dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Ihre Ansprechpartner
Telefon | ||
Frau Reichardt | 07052/408-211 | reichardt@bad-liebenzell.de |
Herr Pojtinger | 07052/408-110 | pojtinger@bad-liebenzell.de |
Frau Zimmermann | 07052/408-318 | zimmermann@bad-liebenzell.de |
Service-Center | 07052/408-0 | info@bad-liebenzell.de |
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: